- Monatliche Kontoführung - kostenfrei
- Bank-/girocard - inklusive
- Alle Überweisungen - inklusive
- Kreditkarte - zubuchbar
Das junge kostenfreie Konto
Giro start für Ihren Start in die Zukunft
Verantwortungsbewusster Umgang mit Geld - mit dem kostenlosen und mitwachsenden Giro start haben wir ein Konto entwickelt, das den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht wird und sich genau den Bedürfnissen anpasst: Von der Geburt über die Schulzeit bis hin zu Ausbildung und Studium.
Verständlich erklärt: Girokonto
- Monatliche Kontoführung - kostenfrei
- Bank-/girocard - inklusive
- Alle Überweisungen - inklusive
- Alle Buchungen, ohne Begrenzung in der Anzahl der Ausführungen - inklusive
- Bargeldabhebung an über 18.300 - inklusive
- Kontowechselservice - inklusive
* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken
Unser Giro start bietet den optimalen Einstieg zum ersten eigenen Konto! Ein kostenloses Konto für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wer jetzt und später seine eigene finanzielle Unabhängigkeit sichern will, sollte mit seinem Geld bewusst umgehen können. Unser Giro start funktioniert im Prinzip wie das Giro basis.
Selbstverständlich werden Sie von unseren Beraterinnen und Beratern persönlich und ganz individuell vor Ort betreut!
Für alle Karten ist eine individuelle PIN wählbar, auf Wunsch eine PIN für alle Karten.
Unsere Konditionen für Sie im Überblick:
Monatlicher Grundpreis |
kostenfrei |
Inklusivleistungen
Bank-/girocard | ![]() |
Alle Überweisungen | ![]() |
Alle Buchungen, ohne Begrenzung in der Anzahl der Ausführungen | ![]() |
Kontoauszüge | ![]() |
Bargeldabhebung an über 18.300 Geldautomaten | ![]() |
Kontowechselservice | ![]() |
Mögliche Zubuchung
VISA/MasterCard | BasicCard | im Kontomodell Giro start inklusive, sonst 24,00 EUR p.a. |
Voraussetzung
Bis max. 25. Lebensjahr (Kinder, Schüler, Studenten und Azubis)
Hinweis:
Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
---|---|
Giro start | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 9,75 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 15,00 % p.a. |
Neue Regelungen
Für die Erfurter Bank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Erfurter Bank eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der – wie bisher schon – unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Erfurter Bank eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Erfurter Bank eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben,
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben,
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch Geld überweisen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Erfurter Bank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.