Steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

Der Freistellungsauftrag 

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen in Deutschland versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei, denn Sie können einen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag

 

Alle Kapital-Einkünfte werden ab 2009 einheitlich mit 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls, auf Kundenantrag, mit 9 % (in Thüringen) Kirchensteuer besteuert. 

 

>>> Abgeltungsteuer incl. Soli: 26,375 %

>>> Abgeltungsteuer incl. Soli und Kirchensteuer: 28,625 % 

>>> Abgeltungsteuer incl. Soli und Kirchensteuer: 28,625 % 

 

Betroffen sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Innerhalb dieses Sparer-Pauschbetrages wird keine Abgeltungsteuer erhoben.

So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag

Damit Sie diese Steuerbefreiung erhalten, beauftragen Sie uns, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. 

Der Gesamtbetrag kann zwischen verschiedenen Banken, Versicherungen und Bausparkassen aufgeteilt werden. 

Den Freistellungsauftrag können Sie in jeder Geschäftsstelle der Erfurter Bank eG ausfüllen oder sich, unter der Telefonnummer 01801 / 820 64 228*  zum Ausfüllen nach Hause schicken lassen und ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Erfurter Bank eG abgeben oder mit der Post zurück senden. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater in Ihrer Bank oder an das €rfurt.Banking.-Team unter der Telefonnummer 01801 / 820 64 228*.

* 3,9 Cent / Minute aus dem Festnetz, 

Mobilfunkhöchstpreise: 42 Cent / Minute

Erfurter Bank eG
BLZ: 82064228

Das Börsenportal