zur Beschlussfassung der Satzungsänderung durch die Vertreterversammlung am 18.05.2011
Die Vertreterversammlung unserer Bank fand am 18.05.2011 statt.
Im Rahmen dieser Vertreterversammlung haben die von Ihnen gewählten Vertreter eine Satzungsänderung beschlossen, welche wir Ihnen, als Mitglied unserer Genossenschaft, nachfolgend zur Kenntnis geben.
Der § 6 „Übertragung des Geschäftsguthabens“ ermöglicht nunmehr die teilweise Übertragung von Geschäftsguthaben ohne Ausscheiden des Mitgliedes aus der Genossenschaft.
In § 10 „Auseinandersetzung“ wurde in Absatz 2 wegen der Anrechnung der Geschäftsguthaben als sogenanntes hartes Kernkapital die Möglichkeit für die Genossenschaft aufgenommen, die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von der Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat abhängig zu machen.
Die dritte Änderung erfolgt auf Basis der vorgenannten Anpassung in § 31
„Mehrheitserfordernisse“. Hier wurde die Ergänzung aufgenommen; dass die Einschränkung des Anspruchs auf Auszahlung des Auseinsandersetzungsguthabens nur mit einer ¾ Mehrheit geändert werden kann.
Eine Synopse der Satzungsänderungen liegt ab heute für die Dauer von zwei
Wochen in unseren Geschäftsräumen und Zweigstellen während der üblichen
Geschäftszeit zur Einsicht für unsere Mitglieder aus.
Erfurt, 18.06.2011 Erfurter Bank eG
Der Vorstand
Werner Reichert Michael Reinig